Aktuelle Information MÄRZ’22 Ver. 2.0: COVID-19 (Corona Virus)

STOP Cocid-19
Liebe Mitglieder,

es gelten für Schleswig-Holstein weitere / neue / alte /geänderte Einschränkungen/Bestimmungen bezüglich Corona/Omikronvariante …

..daher kommt folgendes UPDATE des TSV Achtrup:

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Sporttreiben drinnen und draußen. Während der Sport draußen in jeder Mannschaftsstärke für jeden Sport möglich ist, unabhängig davon, ob die Sporttreibenden vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind, gelten für den Sport im Innenbereich besondere Anforderungen. Bei der Sportausübung und -anleitung gelten die Kontaktbeschränkungen im Innen- und Außenbereich nicht.
Sport drinnen
Bei der Sportausübung in Innenräumen gilt 3G. Es dürfen grundsätzlich nur vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen (max. 24. Std. alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Std. alter PCR-Test) mit einem entsprechenden Nachweis eingelassen werden. Auch dürfen sie keine typischen Coronavirus-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) haben. Kinder bis zur Einschulung benötigen keinen Test. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern reicht die Vorlage einer Bescheinigung der Schule aus, dass sie im Rahmen eines schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden. Ebenfalls gültig sind die sogenannten Selbsttests. Der Test muss dann vor Ort unter Aufsicht derjenigen Person stattfinden, die der Schutzmaßnahme unterworfen ist. Bei der Überprüfung digitaler Impf-, Genesenen- oder Testnachweise ist die CovPass Check-App zu verwenden. Zusätzlich haben Gäste, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, der zu prüfen ist.
Als Sport gilt auch das Tanzen einschließlich Balletttanz sowie Fitnesstraining und Bewegungsübungen in gemeinnützigen und gewerblich betriebenen Studios.
Die Veranstalterinnen und Veranstalter haben bei Wettbewerben innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ein Hygienekonzept zu erstellen.
Die 3G-Regel gilt auch für ehrenamtliche Übungsleiter:innen. Diese Anforderung gilt auch für folgende Personengruppen:
Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
Vereins- oder Verbandsfunktionäre,
Teammanagerinnen und Teammanager,
Wettkampfleitungen,
Betreuerinnen und Betreuer,
medizinisches Personal bzw. Ersthelferinnen und Ersthelfer (soweit kein Notfall vorliegt) und
weitere Mitglieder von Organisations- und Helferteams.
Allgemeine Anforderungen
Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen:
für Schwimm-, Spaß- und Freibäder
für Sportausübung in Innenräumen
für Sportwettbewerbe für Sport-Veranstaltungen (siehe Hinweise zu Veranstaltungen unten).
Informationen für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportwettbewerben
Für Zuschauerinnen und Zuschauer (beim Training oder bei Wettbewerben) gilt § 5 der Landesverordnung. Für weitere Informationen siehe


Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.
Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis für alle Personen ab 16 Jahren muss mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis überprüft werden, um nachvollziehen zu können, dass die Person auch diejenige Person ist, die den Nachweis vorzeigt, es sei denn, er oder sie ist dem Sportstättenbetreiber oder der Sportstättenbetreiberin persönlich bekannt. Zudem muss, soweit der Nachweis mittels QR-Code erfolgt, dieser mit der CovPass Check-App des Robert-Koch-Instituts überprüft werden.
Weitere Regelungen
Die Anforderungen der Verordnung zum Lüften und zur Desinfektion (§ 3) müssen eingehalten werden.
Sofern Duschen und Sammelumkleiden oder auch Saunen und Whirlpools genutzt werden, muss es für diese ein Hygienekonzept geben. Bei der Bereitstellung von Toiletten ist zu gewährleisten, dass enge Begegnungen vermieden werden und leicht erreichbare Möglichkeiten zur Durchführung der Händehygiene vorhanden sind.

Wir folgen den immer den AKTUELLEN Anordnungen des Landes, welche unter folgenden LINK zu finden sind:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html


Die Trainer/Übungsleiter-innen sind für die Einhaltung verantwortlich und allen anderen gegenüber selbstverständlich Weisungsbefugt und handeln dabei im Namen des Vorstandes.

Des weiteren bitten wir alle unsere Mitglieder in der Bewegung (Auf den Fluren, in den umkleiden und auf dem weg in die Halle) eine Maske zu tragen (Medizinisch oder FFP2). Auf dem Platz (In der Halle, am Platz wo der Sport stattfindet oder Sitzplatz im Raum) entfällt die Pflicht, darf aber gerne weiter getragen werden.

Wir möchten, dass alle Mitglieder gesund bleiben und bitten daher auf den Abstand zu achten, wo es möglich ist.

BLEIBT GESUND!!!

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

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